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   BFH, 29.12.1989 - X B 73/89   

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https://dejure.org/1989,20284
BFH, 29.12.1989 - X B 73/89 (https://dejure.org/1989,20284)
BFH, Entscheidung vom 29.12.1989 - X B 73/89 (https://dejure.org/1989,20284)
BFH, Entscheidung vom 29. Dezember 1989 - X B 73/89 (https://dejure.org/1989,20284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid durch Anfechtung des selben Bescheides und durch Anfechtung des Folgebescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.1987 - I R 162/84

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen Folgebescheid mit Einwendungen gegen

    Auszug aus BFH, 29.12.1989 - X B 73/89
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. September 1987 I R 162/84 (BFHE 151, 104, BStBl II 1988, 142) tragen sie vor, die Klage gegen einen Folgebescheid sei auch dann zulässig, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Grundlagenbescheide geltend gemacht würden.

    Werden mit der hiergegen gerichteten Klage auch weiterhin keine Einwendungen gegen den Folgebescheid vorgetragen, so ist die Klage zwar nicht unzulässig, sondern unbegründet (BFH in BFHE 151, 104, BStBl II 1988, 142).

  • BFH, 20.09.1989 - X R 8/86

    Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig

    Auszug aus BFH, 29.12.1989 - X B 73/89
    Dies ist auch dann der Fall, wenn - wie vorliegend - bei einer verwaltungsaktbezogenen Klage die Prüfung der Rechtmäßigkeit ausgeschlossen ist (Urteil des Senats vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205).

    Gleichwohl kann die Klage hinsichtlich des angefochtenen Einkommensteuerbescheids keine Sachprüfung auslösen (BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791, 793; Urteil des Senats in BFHE 158, 205).

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BFH, 29.12.1989 - X B 73/89
    Gleichwohl kann die Klage hinsichtlich des angefochtenen Einkommensteuerbescheids keine Sachprüfung auslösen (BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791, 793; Urteil des Senats in BFHE 158, 205).
  • BFH, 04.07.1989 - VIII R 217/84

    Verlust aus Gewerbebetrieb - Einheitliche und gesonderte Feststellung -

    Auszug aus BFH, 29.12.1989 - X B 73/89
    Stellt das Betriebs-FA einen Verlust aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert fest, so bindet die Feststellung des Wohnsitz-FA nicht nur für das Jahr der Entstehung des Verlustes, sondern auch für die folgenden Jahre hinsichtlich des Verlustabzugs (BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792).
  • BFH, 29.12.1989 - X B 72/89
    Auszug aus BFH, 29.12.1989 - X B 73/89
    Anmerkung: Parallelentscheidung vom selben Tage AZ X B 72/89.
  • FG Niedersachsen, 13.05.2003 - 13 K 508/98

    Berechtigung jedes Miterbe, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den

    Wird eine Gewinnfeststellung geändert, sind die Einkommensteuerveranlagungen, die auf der Feststellung beruhen, zu ändern (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 1989 X B 73/89, BFH/NV 1990, 659; BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BStBl II 1989, 792; BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 67/60 U, BStBl III 1961, 427).

    Hätten sich die Steuerpflichtigen im Veranlagungsverfahren 1988 gegen den Änderungsumfang gewandt und einen höheren Verlust geltend gemacht, hätte der Beklagte auf das Gewinnfeststellungsverfahren verwiesen (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 1989 X B 73/89, BFH/NV 1990, 659; Urteil des FG Münster vom 15. April 1986 VII-X 7485/84 E, EFG 1986, 588).

  • FG Hamburg, 25.04.1997 - II 177/96

    Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung bei einem Bescheid über die Ablehnung

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